Ein Auto, welches keinen TÜV mehr hat, darf nicht mehr auf einer öffentlichen Straße parken, sollten Sie dies trotzdem machen so kann es Ihnen passieren, dass Sie einen Strafzettel nach dem Anderen bekommen werden bis irgendwann ein oranger Aufkleber auf Ihrer Scheibe angebracht wird und wenn Sie dann immer noch nicht reagieren, dann wird Ihr Fahrzeug abgeschleppt.
Die Abschleppkosten hierfür haben Sie zu tragen, sollten Sie das Auto dann nicht in einer bestimmten Zeit auslösen bzw. abholen kommen, dann wird das Auto bei dem Abschleppunternehmen versteigert, doch soweit möchten Sie es sicherlich nicht kommen lassen.
Auto ohne TÜV – hier können Sie parken
Ein Fahrzeug ohne TÜV benötigt einen Abstellplatz, der nicht in der Öffentlichkeit ist, hier wäre eine Garage eine Option oder ein Tiefgaragenstellplatz, der von privat ist, aber auch eine Halle oder ein anderer Platz, welcher der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Bedenken Sie jedoch auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt erneut zulassen möchten, muss dieses eine TÜV-Plakette haben und Sie dürfen das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen, sondern müssen dieses dann abschleppen lassen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug an einem privaten Ort abstellen zu können, so gibt es immer die Möglichkeit sich eine Parkbucht oder eine Garage anzumieten und dort das Fahrzeug auch nur vorübergehend unterzustellen.
Hier müssen Sie zwar monatlich eine Miete zahlen, aber es ist immer noch günstiger als Strafzettel oder Abschleppkosten begleichen zu müssen.
Auto ohne TÜV-Plakette und privater Abstellplatz
Ein Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, muss eine gültige TÜV-Plakette besitzen. Die TÜV-Plakette darf nicht fehlen, wenn das Auto am Straßenrand auf einer Straßenseite abgestellt wird. Ohne TÜV-Plakette darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt und auch nicht auf öffentlichen Plätzen geparkt werden. Wer denkt, dass dann ein Privatparkplatz auf einem privaten Grundstück für das Abstellen des Fahrzeugs ohne TÜV ideal ist, der irrt. Selbst auf einem Privatgrundstück darf das Auto nicht ohne weiteres abgestellt oder geparkt werden.
Ein Fahrzeug ohne TÜV darf auch nicht auf einem öffentlich zugänglichen privaten Grund parken. Selbst Privatbesitz ist, laut ACE (Auto Club Europa) tabu, wenn dieser öffentlich begangen werden kann. Dieser öffentlich zugängliche Privatgrund kann als öffentlicher Verkehrsraum angesehen werden. Das gilt beispielsweise für öffentlich zugängliche Parkplätze von Supermärkten und andere Läden. Sogar Privatwege und Garagenzufahrten können im Zweifelsfall kontrolliert werden. Sie sollten daher in öffentlich zugänglichen Garagenzufahrten und auf Privatwegen kein Fahrzeug ohne TÜV-Plakette parken. Polizei oder Ordnungsamt können auf öffentlich zugänglichem Gelände kontrollieren und beispielsweise ein Verwarngeld bei fehlender Plakette aussprechen. Wenn Sie ein Fahrzeug ohne TÜV-Plakette parken möchten, dann sollten Sie dieses auf einem geschlossenen bzw. abschließbaren Privatgelände tun. Eine geschlossene Garage kann beispielsweise als Parkort für ein Fahrzeug ohne TÜV-Plakette dienen. Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden, dann parken Sie dieses auf einem abschließbaren Privatgelände, das nicht von unbefugten Personen betreten werden kann. Eine Doppelgarage, die abgeschlossen werden kann oder ein umzäuntes, abgeschlossenes Privatgelände, können als Abstellort für ein abgemeldetes Fahrzeug dienen.

Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin begeisterter Auto- & Porsche-Fahrer. Mit 19 Jahren habe ich mir meinen ersten Porsche gekauft und mit 24 Jahren meinen bisher zweiten. Auch andere Automarken haben mich immer begeistert. Ich wohne an der Nordseeküste in Husum und mein größtes Hobby ist E-Bike fahren.