Auto abschleppen ohne Führerschein – darf man das?

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Auto abschleppen ohne Führerschein
Auto abschleppen ohne Führerschein

Mit Abschleppen bezeichnet man das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs mit der Hilfe von einem zweiten Kraftfahrzeug, was eine Nothilfemaßnahme für das defekte Fahrzeug darstellt. Zum Verbinden der Fahrzeuge wird meist ein Abschleppseil bzw. eine Abschleppstange wahlweise eine Abschleppachse genutzt. Im Straßenverkehr unterscheidet man zwischen Abschleppen und Schleppen. Nun zu der Frage: Darf man auch ohne Führerschein ein Fahrzeug das abgeschleppt wird lenken oder ist es vom Gesetz verboten?

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Abschleppen vs. Schleppen:
    • Abschleppen ist im §15aStVO definiert und nur unter dem Nothilfegedanken, um eine Gefahr aus dem Verkehrsraum zu entfernen, erlaubt.
    • Schleppen bezieht sich auf das Ziehen eines Fahrzeugs ohne Nothilfegedanken, bei dem keine unmittelbare Gefahr besteht.
  • Führerscheinanforderungen:
    • Beim Abschleppen eines Fahrzeugs aus Nothilfegründen muss nur der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs einen gültigen Führerschein besitzen.
    • Beim Schleppen eines Fahrzeugs, sowie beim Abschleppen ohne Nothilfegründe, müssen beide Fahrer, also auch der des abgeschleppten Fahrzeugs, eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
  • Richtige Abschleppmethode:
    • Bei der Verwendung einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils müssen an beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlagen aktiviert sein.
    • Auf Autobahnen ist das Abschleppen nur bis zur ersten Ausfahrt erlaubt.
    • Krafträder dürfen nicht abgeschleppt, sondern müssen verladen und transportiert werden.
  • Amtliches Abschleppen:
    • Fahrzeuge können aus verschiedenen Gründen amtsseitig abgeschleppt werden, z.B. wegen Parkens auf Behindertenparkplätzen, Blockierung des Verkehrs oder des Fußgängerwegs, Parkens vor Ein-/Ausfahrten oder im mobilen Halteverbot.
  • Fazit:
    • Das Abschleppen dient als Nothilfemaßnahme, um ein defektes Fahrzeug zu einem sicheren Ort oder einer Werkstatt zu bringen. Nur der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs benötigt in solchen Fällen einen Führerschein.
    • Beim Schleppen oder nicht notfallbedingten Abschleppen ist eine Fahrerlaubnis für beide Fahrer erforderlich.

Wann wird abgeschleppt und wann geschleppt?

In Deutschland wurde die Abschleppung im §15aStVO normiert. Abschleppen ist immer nur dann erlaubt, wenn der Tat der Nothilfegedanke als Basis vorliegt, also ein liegengebliebenes Fahrzeug eine Gefahr im Verkehrsraum für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Wenn kein Nothilfegedanke zugrunde liegt, ist es ein Vorgang des „Schleppens“. Krafträder darf man nicht abschleppen.

Wer muss einen Führerschein besitzen und wer nicht?

Wenn ein Fahrzeug mit dem Nothilfegedankenabgeschleppt“ wird, um eine Gefahr aus dem Verkehrsraum zu ziehen, dann muss nur der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs einen gültigen Fahrausweis besitzen. Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss keinen Führerschein besitzen.

Wenn das Fahrzeug nicht abgeschleppt sondern nur geschleppt wird und es keine Gefahr für den Verkehr darstellt, dann müssen beide Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis haben. Welche Strafen drohen, wenn einer der Fahrer ohne Führerschein fährt, kann man hier auf Anwalt.org nachlesen.

Wie schleppt man ein Autor richtig ab?

Wird das Fahrzeug mit Hilfe von einer Abschleppstange- oder einem -seil abgeschleppt, muss an beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage angeschaltet sein. Beim Abschleppen mit Hilfe eines Abschleppwagens (der zulassungsrechtlich als Arbeitsmaschine dient) muss zwingend eine Beleuchtung vorhanden sein, die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet ist (StVO).

Auf den Autobahnen ist das Abschleppen nur bis zur ersten Ausfahrt gesetzlich erlaubt.

Liegengebliebene Krafträder werden nicht abgeschleppt. Sie müssen verladen und transportiert werden. Abgeschleppt werden darf nur max. bis zur nächsten Stelle, an welcher das fahruntüchtige Fahrzeug für andere, nicht mehr eine Gefahr darstellt oder bis zur nächsten geeigneten Werkstatt gebracht werden kann.

Wann werden Autos von Amts wegen abgeschleppt?

  1. Parken auf dem ausgewiesenen Behindertenplatz. In Fällen, wenn ein Parkplatz, der mit einem Schild gekennzeichnet und für bestimmte Schwerbehinderte reserviert ist, werden alle Fahrzeuge, auch die von anderen nicht berechtigten Behinderten, abgeschleppt.
  2. Parken an Stellen, an denen der normale Straßenverkehr behindert wird, beispielsweise auch dann, wenn Fußgänger, Radfahrer usw. auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
  3. Parken vor Ein- / Ausfahrten von privaten Grundstücken, Höfen, Garagen, Krankenhäusern, vor dem Standort der Feuerwehr, der Ein-/Ausfahrt von Tiefgaragen u.a., wenn einer in die Einfahrten einfahren oder sie verlassen will wäre das in dem Fall nicht möglich und auch bei engen Straßen auf der Gegenseite ist Parken nicht erlaubt (Die Mindestrestbreite einer Straße sollte 3 m betragen). Hier wird das Fahrzeug vom Abschleppdienst weggeräumt.
  4. Das Zuparken von anderen Pkws in zweiter Reihe auf einer Straße oder in der dritten Reihe auf Parkplätzen außerhalb von offiziellen Fahrbahnmarkierungen
  5. Parken im mobilen Halteverbot, eingerichtet z.B. für Bauarbeiten oder Umzüge, nach der Einrichtung dieser Zonen.
  6. Parken in einer explizit gekennzeichneten Ladezone von einem Geschäft, hier werden Zulieferer behindert.
  7. zur Eigentumssicherung, wenn Fahrer oder Pkw nicht verkehrstauglich sind und das Fahrzeug nicht anders entfernt werden kann.

Fazit – Zwischen Abschleppen und Schleppen unterscheiden

Das Abschleppen ist eine Nothilfemaßnahme, die hilft ein defektes Fahrzeug zu einem anderen Ort zu transportieren, damit es eine Reparatur gemacht bekommt. In diesem Fall muss nur der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Schleppen ist keine Nothilfemaßnahme, in dem Fall muss also auch der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Es ist also eine Fallentscheidung, ob der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs einen Führerschein besitzen muss oder nicht.

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Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin begeisterter Auto- & Porsche-Fahrer. Mit 19 Jahren habe ich mir meinen ersten Porsche gekauft und mit 24 Jahren meinen bisher zweiten. Auch andere Automarken haben mich immer begeistert. Ich wohne an der Nordseeküste in Husum und mein größtes Hobby ist E-Bike fahren.

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