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Baseballschläger im Auto – verboten oder erlaubt?

baseballschläger im auto strafbar

Die Medien machen häufig Schlagzeilen, in denen es sich um Angriffe mit einem Baseballschläger handelt. Ein Baseballschläger kann im Sinne des deutschen Strafrechtes als gefährliche Waffe gelten, wenn es als Waffe gegen einen anderen Menschen eingesetzt wird. Auch in den Bereichen der Selbstverteidigung ist das so. In dem Moment, in dem man einen Baseballschläger gegen einen Menschen einsetzt und sich dieser Angriff auch nicht nur als Trutzwehr äußert, ist eine Strafbarkeit möglich.

Die Polizei wird bei Kontrollen aufmerksam

Die Polizei wird bei Polizeikontrollen auf Gegenstände, die als Waffe dienen könnten, achten. Ein Regenschirm, der auch als Waffe einsetzbar wäre, würde dagegen nicht viel Aufsehen erregen. Die Zweckentfremdung eines Baseballschlägers liegt aus trauriger Erfahrung näher.

Dieser negative strafrechtliche Beigeschmack führt dazu, dass zahlreiche Baseballspieler befürchten, rechtlich belangt zu werden, wenn ein solcher Gegenstand mitgeführt wird. Das Unwissen über die gesetzlichen Vorschriften darüber fördert diese Unsicherheit, besonders wenn es um den Transport eines Baseballschlägers im Auto geht. Bei einer möglichen Polizeikontrolle könnte das Mitführen dieses Sport – Gegenstandes unangenehm auffallen und Konfliktpotential entwickeln.

Aber ist das Mitführen eines Baseballschlägers im Auto wirklich so problematisch?

Gegenstände, die der Verwendung im Sport dienen, sind nicht verboten. Und auch nicht das Mitführen dieser Gegenstände. Es gibt jedoch Menschen, die sich einen Baseballschläger als Instrument der Selbstverteidigung zulegen, welches bei Verwendung erhebliche körperliche Schäden verursachen kann. In diesem Fall würde der Baseballschläger zweckentfremdet und für eine mögliche Gewaltanwendung in Form einer aktiven Gegenwehr missbraucht.

Das Mitführen selbst ist nicht problematisch

Selbiges gilt für den Transport eines Baseballschlägers im Auto. Es handelt sich in erster Linie um ein Sportgerät. Besondere rechtliche Beschränkungen bestehen für das Mitführen, Transportieren oder eine dauerhafte Lagerung nicht.

Wer bei einer Polizeikontrolle angibt, einen Baseballschläger für Gewalt zweckzuentfremden, kann sich strafbar machen. Der normale Sportler muss sich bei einer Polizeikontrolle keine Sorgen machen. Um Missverständnissen vorzubeugen wäre es dienlich, der Polizei die sportliche Verwendung deutlich zu machen. Der passende Sport-Handschuh oder sonstige Sportsachen könnten dazu gelegt werden.

Beim Anblick eines Baseballschlägers wird die Polizei wahrscheinlich ohnehin Fragen stellen. Für gewöhnlich bleibt es dann auch bei den Fragen. Angst vor Bestrafung beim bloßen Mitführen eines solchen Schlägers muss der Mitführende nicht haben, solange es nicht deutlich geworden ist, dass dieser für Gewalt zweckentfremdet werden soll.

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