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Führerschein in Italien machen, in Deutschland fahren legal?

Führerschein in Italien machen, in Deutschland fahren legal

Dank der Europäischen Union wachsen die europäischen Staaten immer mehr zusammen. Demenstprechend versucht die Europäische Union sich in vielen Bereichen anzugleichen und dies gilt vor allem auch für den Straßenverkehr.

Dank der Abschaffung der Ländergrenzen, sowie die Lockerung der Zollvorschriften innerhalb der EU, haben immer mehr Menschen die Möglichkeit mit ihrem eigenen KFZ Fahrzeug Urlaub zu machen.

Selbst die Schadensfälle bei Unfällen im Ausland wurden vereinheitlicht. Deswegen sollte es keinen Autofahrer verwundern, wenn eines der wichtigsten Dokumente, der Führerschein, den einheitlichen Standards entspricht.

Gilt der italienische Führerschein auch in Deutschland?

Ein Führerschein dient bei Polizeikontrollen als Nachweis darüber, ob der besagte Fahrer über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt oder nicht. Deswegen stellen sich immer mehr Menschen die Frage, ob es denn zum Beispiel legal sei in Italien den Führerschein zu machen und ob dieser dann wiederum in Deutschland gültig ist?

Welche Regelungen liegen vor?

Es ist wichtig zwischen zwei verschiedenen Situationen zu unterscheiden. Es wird unterschieden zwischen dem Führerschein, der innerhalb der Sperrfrist einer Fahrerlaubnis erlangt wurde und andererseits geht es um den Führerschein der nach Ablauf der Frist erlangt wird.

Im ersteren Fall liegt natürlich ein klarer Verstoß vor. Sollten also die Behörden feststellen, dass du beispielsweise ein EU Führerschein hast, welchen du außerhalb der Sperrfrist erworben hast, dann kann dir dieser Führerschein entzogen werden.

Und es kann auch zusätzlich zu einer Haftstrafe bis zu einem Jahr kommen oder als Ersatz eine hohe Geldstrafe angerechnet werden.

Solltest du aber jedoch den Führerschein erst nach der Sperrfrist erlangt haben, muss dieser dann wiederum von Deutschland anerkannt werden. Allerdings ist dafür wichtig, dass du nachweisen kannst, dass du dich zu diesem Zeitpunkt in dem entsprechenden Land befunden hast.

Wenn du also nicht nachweisen kannst, dass dein Hauptsitz zum entsprechend Zeitpunkt vom Erhalt des Führerscheins sich in dem Land befand, das den Führerschein ausgestellt hat, dann wird dein EU Führerschein als ungültig erklärt.

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