Garantie & Gewährleistung bei Autobatterie – wann Anspruch?

Garantie & Gewährleistung bei Autobatterie
Garantie & Gewährleistung bei Autobatterie

Laut §§ 437 ff des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Händler, die Neuwaren verkaufen, die Verpflichtung eine gesetzliche Gewährleistung an den Käufer weiterzugeben. Auch wenn Sie eine Autobatterie kaufen, muss der Händler Ihnen versichern können, dass es sich um eine funktionsfähige, unbeschädigte und rechtmäßig einwandfreie Sache handelt, die durch einen Kaufvertrag an Sie übergeht. Gibt es Unterschiede zwischen der Gewährleistung und der Garantie und wie verhält es sich beim Kauf einer Autobatterie? Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Fristen für die Garantie und Gewährleistung beim Kauf einer Autobatterie festgelegt sind und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Gewährleistung: Beim Kauf einer Autobatterie besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf besteht eine Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass die Batterie beim Verkauf ohne Mängel war.
  • Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers oder Herstellers und hat individuell festgelegte Bedingungen. Sie beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Anspruch geltend machen: Bei einem Defekt der Autobatterie innerhalb der ersten sechs Monate hat der Kunde gute Chancen auf Ersatz, Reparatur oder Rückerstattung ohne Nachweispflicht eines bereits existierenden Mangels zum Kaufzeitpunkt. Nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
  • Vorgehen bei Defekt: Kunden sollten bei einem Defekt umgehend handeln, um sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu befinden. Ein Kaufbeleg ist für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlich.
  • Rückzahlung: Der Verkäufer kann zwischen Reparatur, Ersatz oder Rückzahlung des Kaufbetrags wählen, falls die Autobatterie Mängel aufweist.

Autobatterie gekauft, fachgerecht eingebaut, defekt – Das können Sie tun!

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Kauf von Neuwaren besteht 24 Monate lang, wobei die Ansprüche durch Fristabläufe geregelt sind. Sie haben eine Autobatterie gekauft und fachgerecht in Ihr Fahrzeug eingebaut. Ist die Batterie defekt und liegt der Kauf der Autobatterie nicht mehr als sechs Monate zurück, haben Sie gute Chancen auf Ersatz, Reparatur oder auf die Rückzahlung des Kaufbetrags. Innerhalb dieser Frist besteht die sogenannte Beweislastumkehr, was bedeutet, dass Sie nicht in der Beweispflicht stehen, nachzuweisen, dass die Autobatterie schon beim Kauf Mängel hatte. Die Gewährleistungspflicht ist gesetzlich genau geregelt, nicht wie die Garantie, die einer Kulanz gleichkommt. Die Garantie ist freiwillig und kann durch individuelle Garantie Bedingungen von Hersteller zu Hersteller abweichen. Ging das gekaufte Gut, in diesem Fall die Autobatterie, vor einem Zeitraum von 24 Monaten an Sie über, gilt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungspflicht des Herstellers. Liegt das Kaufdatum allerdings mehr als 6 Monate zurück, müssen Sie beweisen, dass die Batterie schon vor dem Kauf Mängel hatte oder das ein integrierter Fehler für den vorzeitigen Defekt verantwortlich ist.

Gibt es eine Herstellergarantie beim Kauf einer Autobatterie?

Nein, grundsätzlich ist ein Garantieversprechen Händlersache und eine freiwillige Kulanzaktion des jeweiligen Herstellers. Daher gleicht kaum ein Garantieschein dem anderen, sondern jeder kann einzuhaltende Fristen, geltende Bestimmungen und Regelungen selbst festlegen. Spricht der Hersteller eine Garantiezusage aus, bedeutet das nicht, dass die Gewährleistung in irgendeiner Weise negativ beeinträchtigt wird.

Wie kann der Käufer seine Ansprüche geltend machen?

Wenn Sie eine Autobatterie kaufen und einen defekt bemerken, sollten Sie schnellstmöglich handeln und zusehen, dass Sie sich innerhalb der sechsmonatigen, gesetzlichen Gewährleistungspflicht befinden. In jedem Fall müssen Sie den Kauf, durch den Kaufbeleg belegen.

Bekomme ich automatisch das Geld zurück, wenn ich den Gewährleistungsanspruch geltend mache?

Der Verkäufer hat die Möglichkeit, die verkaufte Sache zu reparieren, zu ersetzen oder Ihnen das Geld zurückzubezahlen. Dabei stehen ihm gesetzlich alle genannten Wege offen.

Fazit: Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und die Herstellergarantien gelten auch beim Kauf einer Autobatterie

Sobald Sie eine Sache neu in einem Geschäft oder direkt beim Händler kaufen, haben Sie einen gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch. Dabei spielt es eine Rolle, wann Sie die Sache in Ihren Besitz übergegangen ist. Liegt der Zeitraum länger als 6 Monate zurück, dann müssen Sie beweisen, dass die Sache bereits bei Kauferwerb fehlerhaft oder mangelhaft war. Wenn Sie vor dem Zeitraum von 6 Monaten reklamieren, gilt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch mit Beweislastumkehr. In diesem Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Sache bei Besitzübergabe mangelhaft war oder eine Fehlproduktion für den vorzeitigen Defekt verantwortlich ist. Der Händler steht dann in der Beweispflicht und Sie können Ihren Gewährleistungsanspruch problemlos geltend machen, sofern Sie den Kaufbeleg vorzeigen können.

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Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin begeisterter Auto- & Porsche-Fahrer. Mit 19 Jahren habe ich mir meinen ersten Porsche gekauft und mit 24 Jahren meinen bisher zweiten. Auch andere Automarken haben mich immer begeistert. Ich wohne an der Nordseeküste in Husum und mein größtes Hobby ist E-Bike fahren.

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