Schlussleuchte/Nebelschlussleuchte – was ist der Unterschied?

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Schlussleuchte Nebelschlussleuchte
Schlussleuchte Nebelschlussleuchte

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Schlussleuchte:
    • Rote Leuchten hinten am Auto, immer paarweise vorhanden.
    • Eingeschaltet bei schlechten Sichtverhältnissen wie Regen oder Nacht, parallel zum Abblendlicht.
    • Ziel: Erhöhung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs, um Unfälle zu vermeiden.
    • Nicht als Ersatz für Rücklichter gedacht, sondern als Ergänzung.
  • Nebelschlussleuchte:
    • Gleiche rote Farbe wie Schlussleuchte, aber mit höherer Lichtintensität.
    • Darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und einer Geschwindigkeit unter 50 km/h eingeschaltet werden.
    • Kein explizites Verbot oder Verpflichtung zur Nutzung innerhalb von Stadtgrenzen.
  • Unterschiede:
    • Anordnung: Schlussleuchten immer paarweise, Nebelschlussleuchten können einzeln und zentral oder paarweise am Heck angebracht sein.
    • Aktivierung: Nebelschlussleuchte über separaten Knopf, nicht automatisch mit Abblendlicht.
    • Rechtliches: Nebelschlussleuchten waren bis 1990 optional, jetzt verpflichtend wie Schlussleuchten.
    • Nutzungsregeln: Spezifische Bedingungen für Nebelschlussleuchten wegen Blendgefahr, mit Bußgeldern bei Missbrauch.

Was ist eine Schlussleuchte?

Durch die rote Schlussleuchte kann das Fahrzeug auch unter schlechten Sichtbedingungen von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Die Leuchten sind hinten am Auto angebracht, daraus ergibt sich ihr Name. An Fahrzeugen sind immer zwei Schlusslichter vorhanden, sie werden bei Regen oder nachts eingeschaltet, um eine bessere Sicht im Verkehr zu ermöglichen. Das Aktivieren der Schlussleuchten erfolgt parallel zum Abblendlicht. Dennoch ersetzen sie nicht die Rücklichter, sondern fungieren als Ergänzung. Ziel ist das Vermeiden von (Auffahr-)Unfällen, aus diesem Grund muss jedes zugelassene Fahrzeug mit Schlussleuchten versehen sein.

Was ist eine Nebelschlussleuchte?

Von ihrer Farbe her unterscheidet sich die Nebelschlussleuchte nicht von der normalen Schlussleuchte. Beide Lichter sind in rot gehalten. Allerdings fällt die Nebelschlussleuchte fällt durch eine besonders hohe Lichtintensität auf. Deshalb darf sie nicht uneingeschränkt angewandt werden, denn ihre Helligkeit kann andere Fahrzeugführende leicht blenden. Sollte aufgrund von Nebel der Verkehr auf weniger als 50 Meter nicht mehr einsehbar sein (zum Beispiel auf einer Landstraße oder einer Autobahnstrecke), darf der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten. Gleichzeitig muss die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unter 50 Stundenkilometern liegen und das Abblendlicht brennen. Für den Gebrauch innerhalb einer Stadtgrenze gilt hingegen kein ausdrückliches Verbot. Zudem besteht auch keine explizite Verpflichtung für das Benutzen der Nebelschlussleuchte.

Hinweis: Sowohl die Schluss- als auch die Nebelschlussleute dienen dazu, den Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug zu einer besseren Sicht zu verhelfen. Deshalb richten sie sich nicht an den vorderen Verkehr. Diesen Zweck erfüllen beispielsweise die Tagfahrleuchten.

Worin bestehen die Unterschiede?

Zunächst sind die beiden Leuchten hinsichtlich ihrer Anordnung verschieden. Schlussleuchten liegen immer beidseitig vor, wohingegen Nebelschlussleuchten in der Mitte oder an beiden Heckseiten integriert sein können. Anders als bei der Schlussleuchte wird die Nebelschlussleuchte durch einen separaten Knopf aktiviert.

Eine Nebelschlussleuchte waren bis zum Jahr 1990 ein optionaler Bestandteil an Fahrzeugen. Für Schlussleuchten gab es schon zur damaligen Zeit eine Verpflichtung, mittlerweile besteht sie auch für die Nebelschlussleuchten.

Darüber hinaus gibt es Unterschiede in ihrer Anzahl. Üblicherweise ist ein Fahrzeug mit jeweils zwei Schlussleuchten versehen. Nebelschlussleuchten können wiederum als einziges Licht vorliegen. Grundsätzlich strahlt eine Nebelschlussleuchte heller als die herkömmliche Schlussleuchte. Aus diesem Grund unterliegt ihre Nutzung festgelegten Regeln und Vorgaben. Bei der Schlussleuchte gibt es solche Bestimmungen nur zum Teil, auch sie dürfen erst bei einer Geschwindigkeit von unter 50 Stundenkilometern angeschaltet werden. Im Gegensatz dazu muss der Fahrer im Fall einer missbräuchlichen Verwendung von Nebelschlussleuchten einen Verwarnungsbetrag von 20 bis 35 Euro zahlen. Solche Regelungen sind für Schlussleuchten nicht gültig.

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Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin begeisterter Auto- & Porsche-Fahrer. Mit 19 Jahren habe ich mir meinen ersten Porsche gekauft und mit 24 Jahren meinen bisher zweiten. Auch andere Automarken haben mich immer begeistert. Ich wohne an der Nordseeküste in Husum und mein größtes Hobby ist E-Bike fahren.

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