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Wann & wo verwendet man die Parkleuchte/ das Parklicht? Aufklärung

Wann & wo verwendet man die Parkleuchte

Jedes Fahrzeug ist mit unterschiedlichen Lichtern ausgestattet. Sie werden bei verschiedenen Gelegenheiten verwendet: Beispielsweise dient das Blinklicht dazu, einen Abbiegevorgang für andere Teilnehmende im Straßenverkehr kenntlich zu machen, Rückleuchten wirken für den Fahrzeugführenden als Hilfe während des Einparkens. Mithilfe von Scheinwerfern wird der weitere Straßenverlauf erhellt, auf diese Weise erkennt der Fahrer mögliche Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Neben diesen und anderen Lichtern gibt es zudem die Parkleuchte, beziehungsweise das Parklicht. Im folgenden Artikel soll erläutert werden, wann und bei welchen Gelegenheiten die Parkleuchte zu verwenden ist.

Wann und wo verwendet man die Parkleuchte / das Parklicht?

Für das Benutzen des Parklichts gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine ausdrückliche Verpflichtung. Aus diesem Grund befinden sich nicht an allen Fahrzeugen Parklichter, denn sie dienen nur zur Ergänzung. Nach vorne ausgerichtete Leuchten scheinen weiß, die nach hinten eingestellten Lichter sind hingegen in roter Farbe gehalten. Anders als Standlichter leuchten Parklichter nur auf einer Seite des Wagens. Dieser Teil der Straße wird von ihnen angestrahlt, so können herannahende Personen auf der Straße das geparkte Fahrzeug auch im Dunkeln noch gut erkennen. Nach dem Abziehen des Zündschlüssels wird die Funktion üblicherweise mit dem Blinker aktiviert. Wenn Straßenlampen die Fahrbahn ausreichend beleuchten, kann ebenfalls vom Parklicht abgesehen werden.

Die Parkleuchte / das Parklicht findet ausschließlich bei stehenden, also geparkten Fahrzeugen Verwendung. Aus diesem Zweck geht ihr Name hervor. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist es erlaubt, beim Parken nur die Parkleuchte einzuschalten. Dabei ersetzen sie das Standlicht. Insbesondere an schlecht einsehbaren (Park-)Plätzen kann die Leuchte eingeschaltet werden. Außerorts ist es jedoch verpflichtend, beim Parken auf der Straße die beidseitigen Standlichter einzuschalten. Würde nur die Parkleuchte aktiv sein, läge ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor.

Die Glühlampen des Park- und Standlichts sind die gleichen, deshalb unterscheiden sie sich nicht in ihrer Lichtintensität. Trotzdem sollten sie nicht für eine zu lange Zeit brennen, dadurch wird die Autobatterie zu sehr belastet. Überdies ist die Brenndauer der Lampen begrenzt, für eine zu hohe Beanspruchung sind sie daher nicht vorgesehen.

Ähnlich wie andere Strahler und Lichtquellen am Fahrzeug sollen auch die Parkleuchten zur Sicherheit im (stehenden) Verkehr beitragen. Deshalb ist ihre Verwendung dennoch sinnvoll, selbst wenn dafür keine Pflicht besteht. Auf diese Weise lassen sich Unfälle mitunter verhindern, woraus sowohl der Fahrzeugführer als auch andere Fahrer und Verkehrsbeteiligte ihren Nutzen ziehen können.

Hinweis: An dieser Stelle muss zwischen den Begriffen ‚Parken‘ und ‚Halten‘ differenziert werden. Sollte ein Fahrzeug nur für eine kurze Zeitspanne von höchstens drei Minuten anhalten, ist keine Beleuchtung erforderlich. Für eine Dauer über diese Zeit hinaus sind die Parkleuchten beziehungsweise Standlichter zu benutzen.

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