Diese Frage stellen sich vermutlich viele Menschen, die ihr Auto für den Wohnwagen aufrüsten möchten. Die Antwort ist hier jedoch ziemlich einfach. Handelt es sich um eine Anhängekupplung mit der zulässigen Eu-Zulassung ist dies nicht mehr notwendig. Also der Wagen muss nicht extra mehr zum TÜV und die Anhängerkupplung wird auch nicht mehr in die Papiere eingetragen.
Die zugehörigen Papiere genügen hier vollkommen aus und sollten daher auch mitgenommen werden. Wichtiger ist hierbei, ob es sich um eine starre oder bewegliche AHK handelt. Sollte die AHK die freie Sicht auf das Nummernschild verhindern, muss eine bewegliche Anhängerkupplung gewählt werden. Diese kann dann immer ganz nach Bedarf angebracht und wieder entfernt werden.
Sicherheit ist bei der AHK wichtig
Selbstverständlich könnte die Anhängerkupplung auch selbst an den Wagen gebaut werden. Doch wer sich hier nicht gut auskennt, der sollte doch lieber die Fachleute ranlassen. Denn wenn bei der Anhängerkupplung etwas falsch gemacht wird, dann kann das fatale Folgen haben. Im schlimmsten Fall macht sich dann der Wohnwagen selbstständig. Wer die AHK selbst eingebaut hat, der kann beim TÜV trotzdem vorbeifahren.
Hier wird dann überprüft, ob alles seine Ordnung hat. Diese Überprüfung gilt dann der eigenen Sicherheit und ist übrigens ebenfalls keine Pflicht. Doch die Sicherheit sollte jedem diesen Gang zum TÜV Wert sein. Das gilt dann auch für eine AHK, die von einer Werkstatt angebracht wurde. Allerdings ist dieser Gang freiwillig, also keine Pflicht.
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Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin begeisterter Auto- & Porsche-Fahrer. Mit 19 Jahren habe ich mir meinen ersten Porsche gekauft und mit 24 Jahren meinen bisher zweiten. Auch andere Automarken haben mich immer begeistert. Ich wohne an der Nordseeküste in Husum und mein größtes Hobby ist E-Bike fahren.