Manchmal geht es schneller als man annimmt und jemand fährt uns in das Auto bzw. wir sind einen kleinen Moment unachtsam und fahren jemandem hinten drauf. Nachfolgend listen wir die Dinge auf, die getan werden müssen, damit der Schaden schnell reguliert wird.
1. Absichern der Unfallstelle
Ist man direkt in einen Unfall verwickelt, so sollte man neben dem Setzen der Warnblinkanlage auch das stets mitgeführte Warndreieck aufstellen. Dies sollte ca. 100 m von der Unfallstelle weit weg stehen und den nachfolgenden Verkehr vor dieser Stelle warnen.
2. Erste Hilfe
Soweit es möglich ist, sollte man verletzen Personen helfen. Gibt es keine Verletzte, dann sofort mit dem nächsten Schritt weiter machen.
3. Notruf wählen
Besteht nur Blechschaden, so reicht es die Polizei zu informieren. Am leichtesten geschieht das über die 110. Ist jemand zusätzlich verletzt, so muss mann die Feuerwehr bzw. den Krankenwagen rufen. Dies kann problemlos über die 112 geschehen.
4. Beweise & Fotos
Wenn es Ihnen möglich ist, dann machen Sie bitte selbstständig Fotos vom Schaden bzw. fertigen eine Skizze der Unfallstelle mit den genauen Positionen der PKWs bzw. der Beteiligten.
5. Verkehr nicht behindern
Sehr wichtig und oftmals wird dies vergessen, ist es den laufenden Verkehr nicht zur behindern. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die PKWs, soweit möglich, an den Rand gestellt werden sollen.
6. Datenaustausch
Für die Versicherung ist es sehr wichtig, dass die Daten des Unfallgegners aufgenommen werden. Darunter fallen neben dem
- amtlichen Kennzeichen
- auch Name
- die Telefonnummer
- andere Kontaktmöglichkeiten wie Email
- sowie Adresse des Unfallgegners.
Hier sollte man sich den Ausweis vorzeigen lassen. Wichtig ist auch
- der Name der Versicherung
- sowie die Versicherungsnummer
- sowie der Ort,
- das Datum
- und die Uhrzeit des Unfalls
und ebenso, soweit vorhanden, Namen und Adressen von Zeugen.
7. Kein Schuldanerkenntnis
Niemals eine Schuldanerkenntnis abgeben, denn es könnte unter Umständen sein, dass so der Versicherungsschutz gelöscht wird.
8. Eigene Versicherung informieren
So schnell wie möglich die Versicherung über den Schaden informieren. Diese regelt für gewöhnlich die weitere Kommunikation mit der Versicherung des Unfallgegners.
9. Versicherung des Unfallgegners informieren
Damit die Regulierung des Schadens schneller voran geht, kann man selbst die Versicherung des Unfallgegners über das Ereignis informieren.
10. Rückstufung – Schadensmeldung sinnvoll?
Überprüfen Sie auf jeden Fall, ob es für Sie günstiger ist den Schaden selbst zu bezahlen oder aber den Schaden durch die Versicherung, in Hinblick auf die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes im Folgejahr, regulieren zu lassen .
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 10. August 2022 von Anatoli Bauer
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Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin begeisterter Auto- & Porsche-Fahrer. Mit 19 Jahren habe ich mir meinen ersten Porsche gekauft und mit 24 Jahren meinen bisher zweiten. Auch andere Automarken haben mich immer begeistert. Ich wohne an der Nordseeküste in Husum und mein größtes Hobby ist E-Bike fahren.